Immer wieder stehen Unternehmen vor der Situation, dass Mitarbeitende innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen wiederholt oder schlimmstenfalls sogar ununterbrochen arbeitsunfähig sind.
Die aktuelle Gesetzeslage nach § 84 Abs. 2 SGB IX verpflichtet den Arbeitgeber, alle Maßnahmen zu ergreifen, mit denen die Arbeitsunfähigkeit von Arbeitnehmern verhindert oder möglichst frühzeitig beendet und der Arbeitsplatz für leistungsgeminderte Arbeitnehmer erhalten werden kann. Dieses Vorgehen bietet die Chance zugleich negative Einflüsse auf die Arbeitsfähigkeit zu erkennen und nach Möglichkeit abzustellen.
Verlangt wird ein einheitliches, strukturiertes Verfahren mit einem Frühwarnsystem und ggf. die Einschaltung von externen Hilfen (Deutsche Rentenversicherung, Integrationsämter, Unfallversicherungsträger, Betriebsärzte etc.).
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement ist ein solches Hilfsmittel für Unternehmen, um
Unser kostenfreies Webinar beschäftigt sich mit den oben genannten Themen rund um das betriebliche Eingliederungsmanagement. Wir konnten Frau Angela Huber als Referentin gewinnen.
Frau Huber ist selbstständige Rechtsanwältin (Fachanwältin für Arbeitsrecht und Sozialrecht), Trainerin und Mediatorin mit den Schwerpunkten: Arbeits-, Sozial- und Versorgungsrecht, Betriebliches Eingliederungs- und Gesundheitsmanagement.
Anfang Juli planen wir einen Intensiv-Workshop zum Thema "Einführung und Qualität des Betrieblichen Eingliederungsmanagement". Hier haben Sie die Chance sich intensiv mit diesem wichtigen Thema - ausgerichtet an den individuellen Belangen Ihres Unternehmens - auseinanderzusetzen. Bei Interesse sprechen Sie uns bitte an: Team@healthnetworx.info